Ich will selbst darüber entscheiden, wie es mit mir zu Ende gehen soll.
 
Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert – sie wünschen sich Lebensqualität bis zuletzt, Würde und Respektierung ihres Willens, Schmerzbekämpfung und Symptomkontrolle, aber keine Verlängerung ihres Sterbeprozesses. Jeder Mensch hat das Recht – nach gründlicher Aufklärung durch einen Arzt – zu entscheiden, dass auf unverhältnismäßige medizinische Anstrengungen verzichtet wird.
 
 Seit 1.Juni 2006 ist das neue Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) in Kraft und  jede/r Bürger/in kann mit einer Patientenverfügung selbst darüber entscheiden, ob und wie er/sie im Ernstfall behandelt werden soll. 
 
Ein Formular für eine mögliche Patientenverfügung und weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Verein
 

HOSPIZ ST. MARTIN

Martinstraße 40

3400 Klosterneuburg

Tel. 0664 / 422 79 05