Beschleunigung der Zuerkennung

 
Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes für Personen, die von einer Hospiz- oder Palliativorganisation betreut werden, werden in einem beschleunigten Verfahren erledigt. Dies ist zwischen der Österreichischer Palliativgesellschaft und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) unter Einbeziehung des Dachverbands Hospiz Österreich vereinbart worden. Die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (www.vaeb.at) schließt sich der Vereinbarung zwischen PVA und dem Dachverband Hospiz Österreich bzw. der Österreichischer Palliativgesellschaft auch an. Die bisher übliche Begutachtung durch einen Vertrauensarzt der PVA/Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau wird durch die Stellungnahme von anerkannten PalliativärztInnen ersetzt.
 
Damit wird die Chance erhöht, dass der Bescheid noch zu Lebzeiten zugestellt wird, und andererseits auch eine gewisse finanzielle Sicherheit für die pflegenden Angehörigen garantiert werden. Allerdings betrifft diese Regelung nur bei der PVA oder Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau versicherte Personen, das sind aber immerhin über 85% der Österreicherinnen und Österreicher.
 

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

 
Antragsformular (vom Patienten bzw. Bevollmächtigten unterschrieben)
Das Antragsformular oder eine vorerst informelle Beantragung können auch elektronisch bzw. per Fax übermittelt werden, wobei das Original automatisch möglichst rasch nachgereicht werden soll. 
 
Medizinische Unterlagen:
 
1. Das vom Palliativarzt und Palliativpflegedienst ausgefüllte Beiblatt zum Pflegegeldantrag
2. Vorhandene relevante Krankenhaus-Entlassungsberichte, Arztbefunde 
3. Pflegedokumentation aus den letzten Wochen 
 
Diese Unterlagen werden unbedingt benötigt!